Internetseite zur Zukunft der Gemeinde Schopp
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Aktuelle Informationen und Hintergründe

Höhere Umlagen – Kein Ende der Fahnenstange in Sicht

 

Ein Kommentar von Thorsten Meyer

 

Wie Sie an vielen anderen Stellen auf diesen Seiten erfahren, sind die Umlagen, die die Gemeinde an VG und Kreis bezahlen muss, der größter ‚Klotz am Bein‘ für Schopp (und andere Gemeinden). Die Höhe der Umlagen steigt seit Jahren immer weiter an.

Der Kreistag als Parlament unseres Landkreises hatte sich schon vor ein paar Jahren gegen eine weitere Erhöhung der Kreisumlage entschieden. Hauptargument war auch dort: Wir können den Gemeinden nicht noch mehr die ‚Luft abschnüren‘. Soweit, so richtig und auch dankenswert.  Vermutlich war man sich in allen Fraktionen des Kreistages bewusst, dass diese Entscheidungen zu Problemen führen wird. So kam es auch.

Das Land in Form der ADD als Aufsichtsbehörde der Kommunen erhöhte die Umlage von sich aus um 2% (auf 44,25%), sozusagen über den Kopf des Kreistages hinweg. Was man als Demokrat von einer solchen Vorgehensweise halten soll ist schnell entschieden: Ein Schlag ins Gesicht des Kreisparlamentes, das die gewählte Vertretung der Bürger des Landkreises ist!  Begründung der Behörde war, dass der Kreis seit Jahren (und auch im betreffenden Jahr) keinen ausgeglichenen Haushalt hatte, sprich rote Zahlen schrieb. (Das tut er im Prinzip auch bis heute.) Um seine Aufgaben zu erfüllen und Schulden zu tilgen müssen lt. ADD die Einnahmen erhöht werden – also von den Gemeinden im Kreis mehr Geld eingezogen werden.

Der Kreis entschied sich für eine Klage gegen diese Verwaltungsentscheidung. Begründung dafür war, dass diese Entscheidung ‚von oben‘ das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden angreift. Dieses Recht ist im Grundgesetz festgeschrieben. Der Kreis argumentiert: Wenn den Gemeinden durch immer höhere Umlagen die nötigen Geld-mittel entzogen werden, ist eine Selbstverwaltung wertlos oder gar unmöglich. Dieser Auffassung bin ich schon seit Jahren und auch der schopper Gemeinderat hat sich schon mehrfach in dieser Hinsicht geäußert. Insofern war die Klage sinnvoll und richtig.

 

Es ist daher um so trauriger, dass das Gericht dieser Begründung nicht folgte. Richter und ADD sind quasi gemeinsam einer völlig anderen Meinung: Wenn der Kreis Geld braucht, muss er es sich bei seinen Gemeinden holen – also die Umlage erhöhen. Wenn den Gemeinden dann nicht mehr genug bleibt, dann müssen diese eben ihre Steuern erhöhen, sprich die Bürger zur Kasse bitten.

Wenn die Gemeinden das nicht freiwillig tun würden, so müsse der Landkreis (als deren Aufsichtsbehörde) sie dazu zwingen. Natürlich wird das anders ausgedrückt, es bedeutet aber nichts anderes!  Speziell auf die Gemeinden im Landkreis KL stellt das Gericht fest, dass „einige“ bei ihren Steuersätzen ja noch „Luft nach oben“ hätten.  

Im Endeffekt bedeutet das,

  • dass die Zwangserhöhung der Umlage bleibt,
  • dass einer weiteren Zwangserhöhung durch die ADD keine Grenze gesetzt wird,
  • dass der Kreis die Gemeinden ‚knebeln‘ darf und soll, ihren Bürgern höhere Steuern aufzuerlegen.

 

Ich schließe mich der Auffassung des Landrates Leßmeister an, der dieses Urteil als „Schlag ins Gesicht“ und als gegen die verfassungsmäßigen Rechte bezeichnet hat (s. „Wir im Landkreis“ vom September 2018).  Darüber hinaus empfinde ich die Argumente und Begründungen bzw. Hinweise des Gerichts geradezu als eine groteske Frechheit! Nicht nur, dass durch immer höhere Umlagen die Selbstverwaltung einer Gemeinde tatsächlich zur Farce wird (Wie will man denn ohne Geld irgendetwas verwalten oder gar gestalten?). Buchstaben von Gesetzen stehen in diesem Zusammen-hang offenbar höher im Kurs, als der Geist der dahinter steht, ja sogar höher als der Geist des Grundgesetzes. Das ist eine schlechte Entwicklung.  Die Krönung an Frech-heit ist aber die Auffassung, dass die Gemeinden ihren Bürgern – also uns allen – noch nicht genug Steuern auferlegen! Dies ist ja einer Aufforderung gleichzusetzen, uns Bürger immer mehr zu ‚melken‘! Ich frage mich, ob die Richter, Gesetzgeber, Ver-waltungsbeamte usw. nie ihre Kontoauszüge checken? Die zahlen doch auch Steuern – meinen die nicht, dass es auch mal irgendwann reicht mit der Mehrbelastung?! Die Gemeindesteuern sind ja bei Weitem nicht die Einzigen, die wir alle zahlen müssen.

 

Thorsten Meyer

September 2018

Neues vom Müllkonzept im Kreis Südwestpfalz

Der Landkreis Südwestpfalz hat die Halbjahreszahlen des neuen, zum 01.01.2015 eingeführten Müllkonzeptes Ende Juli vorgestellt. Nachdem das Konzept vor der Einführung unter heftiger Kritik auch von Seiten vieler Bürger gestanden hatte, sei diese Kritik "inzwischen weitgehend verstummt", wie etwa in der Pirmasenser Zeitung (PZ) berichtet wird.

Auch die Kreisverwaltung zeigt sich überrascht über den Rückgang der Restmüllmenge und den gleichzeitigen Anstieg der Bioabfallmenge. Dies zeige, dass "die Bürger fürs Mülltrennen sensibilisiert" worden seien, so Landrat Duppré. Dies kommt nicht nur der Umwelt zu Gute. Im Endeffekt spart diese Entwicklung dem Landkreis viel Geld bei der Müllentsorgung, was sich langfristig auch auf die Geldbörsen der Einwohner auswirken könnte. Doch zunächst müssen die ersten drei Jahre im neuen Konzept abgewartet werden, denn für diese wurde die Anfangskalkulation des neuen Konzeptes erstellt.

Aber: Es zeigt sich bereits jetzt, dass die übergroße Mehrheit der Haushalte mit den vier Mindestleerungen der Restmülltonne pro Jahr auskommen werden! Die Befürchtungen, die auch in Schopp laut geworden waren, man würde 'im Müll ersticken' sind somit eindeutig widerlegt. Diejenigen, die diese unbegründeten Befürchtungen als 'Argument' im Vorfeld des Bürgerentscheides ins Feld geführt hatten, dürfen sich freuen: Wieder einmal konnte durch Desinformation gepunktet werden. Bravo!

Eine erhöhte illegale Müllentsorgung etwa im Wald oder in öffentlichen Mülleimern konnte übrigens im ersten Halbjahr nicht festgestellt werden, womit auch diese Befürchtung sich als unnötig herausstellte, wie die Rheinpfalz (Lokalausgabe Kreis Südwestpfalz) am 29.07.2015 berichtete. Im Kommentar zum Bericht beschreibt der Redakteur die Änderung des Müllkonzeptes gar als überfällig, vor allem aus Sicht der Beitragszahler im Landkreis Südwestpfalz, die jahrelang die Bewohner anderer Kreise 'suventioniert' haben!

 

Unsere Kalkulationen zum Thema Müll scheinen also genau die Realität getroffen zu haben! Allen Vorwürfen der Gegenseite zum Trotz - hier hätten die Schopper wohl etwas sparen können.

 

Links:

Aktuelles von den Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde Landstuhl

Liebe Schopperinnen, liebe Schopper,

gerne hätten wir Ihnen hier einen Bericht über den Stand und vor allem über die Ergebnisse der Verhandlungen der VG Kaiserslautern-Süd mit der VG Landstuhl gegeben.

Am 31.01.2015 sollten alle Ergebnisse der Arbeitsgruppen der beiden Verwaltungen vorgestellt werden. Aber der Termin wurde kurzfristig um 2 Wochen verschoben und soll nun am 14.02.2015 stattfinden. (Wieder einmal ein verblüffender Zufall...?!)

Damit können wir Ihnen leider keine detaillierteren Angaben zu einer Fusion mit Landstuhl machen, als wir das bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits (auf diesen Seiten) ausführlich getan haben.

Offensichtlich haben sich immer noch keine positiven Aussagen für Schopp ergeben. Denn darüber wären wir sicherlich umgehend informiert worden!
 

 

Sagen wir also am Sonntag, den 08. Februar:

 

JA zu SCHOPP

JA zu Waldfischbach-Burgalben

Ist die VG Waldfischbach-Burgalben ein "Bankrottskrämer"?

  1. Die VG Waldfischbach-Burgalben hat für 2014 einen genehmigten Haushalt.
     
  2. Auch wenn die VG also für ihre Energieprojekte Geld aufnehmen musste, ging es nicht um solche Summen, dass die Kommunalaufsicht etwas bedrohliches feststellen konnte und einschreiten musste.
     
  3. Die Kommunalaufsicht wollte von der VG Waldfischbach lediglich, dass nicht die komplette Summe für die Energieprojekte durch Kredite finanziert wird. Die VG musste daher ihre Umlage erhöhen - von 31% auf 32,5%. Weitere Erhöhungen sind derzeit nicht geplant. 
     
  4. Die VG Landstuhl dagegen musste allein 2014 Schulden in Höhe von 1.141.000.-€ tilgen. ABER: Dafür reichte ihr Geld nicht aus!
    Das bedeutet: Die VG Landstuhl musste Schulden machen, um ihre Schulden zurückzahlen zu können!
    Wer ist denn hier nun der „Bankrottskrämer“???
     
  5. In der gleichen Zeit musste die VG Waldfischbach übrigens nur 106.750.-€ Schulden tilgen - das ist nicht mal ein Zehntel der Landstuhler Summe!
     
  6. Der VG Landstuhl wird zur Verbesserung der Haushaltssituation auferlegt, auch ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
    Das bedeutet: Die VG Landstuhl muss wahrscheinlich demnächst ihre Umlage erhöhen! (Denn andere Einnahmequellen hat eine VG nicht (oder nur in sehr geringem Umfang).)Die Gemeinden müssen also mehr Geld an die VG abgeben.

 

PS: Es beginnt schon!

Lt. "Die Rheinpfalz", Lokalteil (Pfälzische Volkszeitung) vom 04.02.15 erhöht die VG Landstuhl im Haushaltsjahr 2015 bereits die Umlage auf 45,83%. Da noch nicht einmal dadurch ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann - das liegt an den horrenden Altschulden in Höhe von fast 13 Mio. € - wird das sicherlich nur der Anfang der Erhöhungen sein (können)! Vor allem, da die im Artikel genannten 13 Mio. lediglich ein (Bruch-)Teil der gesamten Schulden der VG Landstuhl sind - siehe dazu die offiziellen Zahlen des Statistischen Landesamtes!

Einsparpotential durch Übertragung der Realschule Plus an den Kreis?

Herr Unnold behauptete bei der Info-Veranstaltung im Januar in Schopp, das bei einer Fusion mit der VG Landstuhl die Realschule Plus in Queidersbach mit der Gesamtschule in Landstuhl zusammengelegt werden könnte (bei Erhaltung beider Standorte). Dadurch würden die ca. 400.000.-€, die die VG KL-Süd für die Schule derzeit jährlich aufwendet, wegfallen, da der Kreis dann Schulträger sei. Somit würde die Umlage der (Alt-)VG KL-Süd absinken. Er nannte hierbei die Zahl 33%.

Zunächst einmal muss diese Zahl angezweifelt werden, da die Berechnungsgrundlage nicht dargelegt worden ist. Vor allem für Schopp muss gezweifelt werden, da wir ja zusätzlich noch eine Sonderumlage für die Grundschule leisten müssen!

Weiter würden dadurch die Belastungen für den Landkreis weiter ansteigen. Da auch der Kreis kein Geld hat, muss er sich das Geld irgendwo holen. Entweder indem er seine Umlage erhöht und/oder indem die Sitz-VG der Schule eine Sonderumlage bezahlen muss. Dies führt zum letzten Punkt:

Liest man den Rheinpfalz-Artikel vom 04.02.15 (s.o.), so kann man dort erkennen, dass die VG Landstuhl bereits derzeit eine Umlageleistung für die Gesamtschule an den Kreis KL erbringen muss. Es handelt sich dabei um 376.000.-€ - also um eine ähnliche Summe, wie sie auch die VG KL-Süd für ihre Schule aufbringen muss. Das Geld für den Standort Queidersbach käme dann noch auf die geanannte Umlage oben drauf (zumindest fast).

Da stellt sich die Frage: Wo soll da das Einsparpotential sein?

Ob ich als Schulträger das Geld aufbringen muss, oder als Zahler einer Sonderumlage dürfte reichlich egal sein! In jedem Fall muss ich als VG das Geld haben - sprich mir von meinen Ortsgemeinden per Umlage holen! Für diese wird also (fast) nichts billiger!

7,5 Mio Euro hat die VG KL-Süd in Schopp "liegen", so Bürgermeister Unnold - Müssen wir das zurückzahlen?

Selbstverständlich hat die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd (auch) in den letzten Jahren in der Gemeinde Schopp Geld investiert.

Beispielsweise im Schulgebäude, dem Feuerwehrhaus oder auch bei der Erneuerung von Kanal und Wasserleitungen (z.B. in Hauptstraße und Ringstraße).

Das ist unbestritten - ebenso unbestritten ist genau das die Aufgabe einer Verbandsgemeinde.

 

Bürgermeister Unnold bezifferte bei der Bürgerinfoveranstaltung im Januar in Schopp die Restbuchwerte aller Investitionen auf 'ca. 7,5 Millionen Euro'.

Es wurde der Eindruck erweckt, die Gemeinde Schopp (oder gar die Schopper) müsse bei einem Wechsel in die VG Waldfischbach-Burgalben dieses Geld aufbringen und an die VG KL-Süd zahlen.

 

Keine Angst - Das ist schlicht nicht wahr!

 

Das Landesgesetz zur Gebiets- und Verwaltungsreform hat auch für diese Fälle Regelungen festgesetzt. Wir finden dort im §6 Absatz 3 die Vorschrift:

Es heißt dort, dass "das unbewegliche Vermögen [geht] von der bisherigen Verbandsgemeinde [...] auf die aufnehmende [...] Verbandsgemeinde entschädigungslos über."

Schule, Feuerwehrhaus, Wasserleitungen und Kanal in Schopp würde die VG KL-Süd also an die VG Waldfischbach übertragen müssen, ohne dafür Anspruch auf Geld zu haben. Irgendwie ist das ja auch nur fair: Denn, zum Einen stammt das Geld, mit dem die VG KL-Süd hier in Schopp investiert hat ohnehin zu einem Teil aus der von der Gemeinde Schopp gezahlten Umlage; zum Anderen wurde mit den Schopper Umlagen ja auch in den anderen Orten Investitionen durchgeführt. Wenn Entschädigungen gezahlt werden würden, so hätten wir entspr. auch Anspruch auf 'unsere Anteile' aus diesen Investitionen.

Für "bewegliches Vermögen", also etwa das Mobiliar in der Schule, gilt übrigens das Gleiche!

 

Selbst wenn es zu einer Ausgleichszahlung kommen würde, so wäre diese von der VG Waldfischbach-Burgalben zu leisten und nicht von der Gemeinde Schopp oder den Schopper Bürgern.

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