Internetseite zur Zukunft der Gemeinde Schopp
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Der Bürgerentscheid

Was ist das?

Die Gemeindeverfassung von Rheinland-Pfalz, die Gemeindeordnung, eröffnet Möglichkeiten direkter Demokratie - also die Möglichkeit Entscheidungen direkt von den Bürgern treffen zu lassen.

Natürlich können nicht alle Fragen die die Gemeinde betreffen direkt vom Bürger entschieden werden. Genaueres dazu steht in §17a der Gemeindeordnung (GemO).

Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist einem Ratsbeschluss gleichwertig!

Wie kommt er zustande?

Ein Bürgerentscheid kann auf zwei Arten zustande kommen.

  1. Durch ein "Ratsbegehren"
    Dabei beschließt der Gemeinderat mit Mehrheit, eine Frage bzw. eine Entscheidung der Bevölkerung vorzulegen und diese die Entscheidung treffen zu lassen.
  2. Durch ein "Bürgerbegehren"
    Damit eine Entscheidung von den Bürgern getroffen werden darf, muss zunächst aus der Mitte der Bürger ein "Begehren" an die Gemeinde herangetragen werden. Das Bürgerbegehren muss die von den Bürgern zu entscheidende Frage bereits enthalten. Die Frage muss zwingend mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können. Damit aus dem Begehren ein Entscheid wird, muss das Begehren von mindestens 10% der Wahlberechtigten in der betroffenen Gemeinde unterschrieben werden.
    Sind genügend Unterschriften gesammelt beschließt der Gemeinderat darüber, ob das Begehren zulässig ist (im Sinne des §17a GemO) und legt den Termin des Bürgerentscheids fest.

Wie funktioniert der Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid läuft im Prinzip ab wie eine Wahl. 

Jeder Wahlberechtigte erhält per Post seine Wahlbenachrichtigung (den "Wahlschein"), auf dem auch Ort und Zeit des Bürgerentscheids angegeben sind. Am Tag des Bürger-entscheids kann man im Wahllokal sein "Kreuzchen" machen und den Wahlzettel in die Wahlurne werfen. Auf dem Wahlzettel ist die zu entscheidende Frage aufgeführt und man kann dazu "Ja" oder "Nein" ankreuzen.

Am Ende des Wahltages werden die Stimmen öffentlich ausgezählt - ebenso wie bei allen anderen Wahlen auch - und dann das Endergebnis verkündet.

Das Ergebnis des Entscheids ist für den Gemeinderat und den Ortsbürgermeister bindend. Zudem darf der Gemeinderat drei Jahre lang keinen Beschluss fassen, der dem Ergebnis des Bürgerentscheids widerspricht!

Ein Bürgerentscheid hat also eine starke Bindekraft.

 

Ein Bürgerentscheid ist allerdings nur dann gültig, wenn die beim Entscheid gefundene Stimmen-Mehrheit gleichzeitig mindestens 20% der Wahlberechtigten repräsentiert. Dadurch soll verhindert werden, dass ganz kleine Minderheiten die Gemeindepolitik bestimmen können.

Bürgerentscheid in Schopp - Was, wann, wie, wo???

Durch ein erfolgreiche durchgeführtes Bürgerbegehren wird in Schopp ein Bürgerentscheid im Themenbereich "Verwaltungs- und Gebietsreform" durchgeführt.

Es wird über die Frage abgestimmt:

"Soll die Ortsgemeinde Schopp im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform Rheinland-Pfalz die Eingliederung in den Landkreis Südwestpfalz mit Sitz in Pirmasens zur Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben beantragen?"  - Ja oder Nein?

Kürzer und verständlicher könnte man es so ausdrücken:

"Soll die Ortsgemeinde Schopp die Aufnahme in die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben im Landkreis Südwestpfalz beantragen?" - Ja oder Nein?

Der Gemeinderat hat den 08. Februar 2015 als 'Wahltag' festgelegt. (Da noch einige verwaltungstechnische Vorarbeit zu leisten ist, könnte ein früherer Termin nur sehr, sehr schwierig umgesetzt werden.) Als Wahllokal wird voraussichtlich das Rathaus dienen.

Was bedeutet diese Frage, dieser Bürgerentscheid im Klartext?

Die Fragestellung, ob Schopp die Aufnahme in die VG Waldfischbach-Burgalben beantragen soll oder nicht, verschleiert recht stark die Auswirkungen dieses Entscheids - die massiven Auswirkungen!

 

Was, wenn die Schopper Bürger mehrheitlich mit "Nein" stimmen?

Dann dürften wir in den nächsten drei Jahren nicht die Aufnahme in die VG Waldfischbach-Burgalben beantragen. Gut, könnte man sagen, was ist daran so schlimm, wenn man einen "Antrag" nicht stellen darf? Ruft man sich die Auswirkungen ins Gedächtnis, so werden die drastischen Folgen sichtbar:

Wir haben auf diesen Seiten festgestellt, dass es außer den VGs Waldfischbach-Burgalben und Landstuhl keine weiteren Möglichkeiten für unsere Zukunft gibt. Schließen wir die Tür nach Waldfischbach mit diesem Entscheid, bleibt nur noch Landstuhl übrig. Dann müssen wir nach Landstuhl - ob es uns (als Bürgern oder als Gemeinde) dort finanziell schlechter geht oder nicht - ob es uns gefällt oder nicht!

Was also tun - wie beim Bürgerentscheid abstimmen?

Unserer Auffassung nach ist die einzige Möglichkeit uns allen alle Türen offen zu halten, beim Bürgerentscheid mit "Ja" zu stimmen!

Nur dann können wir weiterhin nach beiden Seiten verhandeln und für uns alle - Bürger wie Gemeinde - das Bestmögliche herausholen. Nur dann können wir weiter den Weg der Selbstbestimmung beschreiten!

Nur so können wir möglichen Schaden von der Gemeinde abwenden!

 

Trotz allem - oder gerade deshalb gilt:

Gehen Sie wählen - in jedem Fall!

Stimmen Sie mit "Ja" und verhindern Sie so, dass uns bereits jetzt ein Weg in die Zukunft verbaut wird. Denn es gibt nur zwei Wege!

Ergebnis des Bürgerentscheids und Bewertung

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