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Ergebnis des Bürgerentscheids und Bewertung des Ergebnisses

Ergebnis

Beim Bürgerentscheid am 08.02.15 haben 75,3% der wahlberechtigten Schopper abgestimmt (884 von 1174 Personen - gültige Stimmen: 883).

Davon haben 76,1% (672 Personen) mit Nein gestimmt - 23,9% (211 Personen) mit Ja.

Gesetzlich erforderlich für die Gültigkeit des Entscheids ist, dass mindestens 20% der Wahlberechtigten die Mehrheit bei der Abstimmung bilden. In unserem Falle wären das 234 Personen. Damit hat die Mehrheit für "Nein" das gesetzliche Quorum erfüllt, die Abstimmung ist damit gültig.

 

Wie bereits an anderer Stelle beschrieben ist der Gemeinderat Schopp für drei Jahre an dieses Ergebnis gebunden. Es darf somit in nächster Zeit kein Antrag auf die Aufnahme in die Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben gestellt werden.

 

Bewertung

Es ist sehr erfreulich, dass 3/4 der Wahlberechtigten am Bürgerentscheid teilgenommen haben!

Warum wir das erfreulich finden? Einigen Personen scheint das ja unglaubwürdig oder gar schlimmer vorzukommen, wenn man so in die Zeitung schaut.

Es ist ganz einfach: Nur durch die hohe Beteiligung kann auch ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt werden. Ein Ergebnis das nur von einer sehr kleinen Anzahl Schopper getragen worden wäre, hätte sicherlich nicht zur Befriedung im Ort beitragen können. Es wäre nur erneuter Anlass gegeben worden, die Aussagekraft oder Rechtmäßigkeit des Ergebnisses anzuzweifeln.

 

Darüber hinaus sind wir natürlich enttäuscht, dass wir nur ca. 1/4 der Abstimmenden für unsere Sache gewinnen konnten. Alles andere wäre ja nun wirklich unglaubwürdig.

Leider konnten wir offenbar mit unseren Argumenten nicht genügend Schopper überzeugen, oder nicht genügend informieren.

Wir sind weiterhin von unseren Argumenten überzeugt (denn sie sind belegbar), sowie auch von unserer Meinung, dass eine Zukunft in der VG Waldfischbach-Burgalben für Schopp und die Schopper besser (gewesen) wäre. 

Nun müssen wir uns mit dem Abstimmungsergebnis abfinden und weiter nach vorne schauen.

Folgerungen

Trotz aller Enttäuschung schauen wir nun weiter nach vorn.

Unser Ansporn ist und war schon immer, für Schopp und die Schopper das Beste zu erreichen. Das werden wir auch weiterhin tun - nun eben vor dem Hintergrund der aktuellen Gegebenheiten.

Wir werden uns aktiv in die Fusionsverhandlungen mit der VG Landstuhl einbringen und nun eben dort versuchen für Schopp das Bestmögliche herauszuholen.

 

Für uns besteht nun kein Grund, weiter die Gräben aufrechtzuerhalten, die im Ort gegraben worden sind. Dies wurde in ähnlicher Form im Vorfeld des Entscheids auch immer von der Gegenseite behauptet. Daher verstehen wir nicht die Häme oder die harten Worte, die von verschiedener Seite seit dem Abstimmungstag geäußert worden sind. Wir bitten daher ganz ernsthaft darum, zu angemessenen Umgangsformen und zur politischen Arbeit zurückzukehren.

Wir glauben, uns im Wahlkampf zum Bürgerentscheid nichts zu Schulden kommen lassen zu haben. Wenn einige Personen einige unserer Worte falsch verstehen (wollen), so tut uns das leid. Wir haben niemals jemanden persönlich angegriffen und werden dies auch weiterhin nicht tun. Wenn allerdings Unwahrheiten oder ähnliches verbreitet werden, so möge man uns bitte zugestehen, dies in der Öffentlichkeit zu benennen. Wir haben auch dabei im Übrigen immer mit belegbaren (Gegen-)Beweisen gearbeitet. Mögen sich andere in diesen Hinsichten bitte selbst überprüfen.

 

Zuguterletzt möchten wir herausstellen, dass der Bürgerentscheid eine einzelne Entscheidung zu einem eng begrenztem Sachthema war. Daraus ableiten zu wollen, irgendwelche politischen Amtsträger müssten zurücktreten, ist geradezu grotesk. Zudem ist dies weder vom Gesetzgeber vorgesehen, noch sinnvoll. Wenn eine verlorene Abstimmung den Rücktritt der betroffenen Ratsmitglieder zur Folge haben müsste, dann müssten auch nach jeder verlorenen Abstimmung im Gemeinderat die Mandatsträger gewechselt werden.

Gerade der Ortsbürgermeister sollte sich nicht Rücktrittsforderungen gegenübersehen. Immerhin hat ein Ortsbürgermeister die gesetzliche Verpflichtung gültige Ratsbeschlüsse umzusetzen bzw. auszuführen. Dies hat Ortsbürgermeister Mayer getan, als er mit der VG Waldfischbach-Burgalben in erste Verhandlungen getreten war. Ihm nun nachträglich die Erfüllung seiner Pflichten negativ auszulegen und deswegen seinen Rücktritt zu fordern ist ein schlechter Witz.

Vor allem sollten sich Personen, die weder in Schopp leben, noch mit unserer Situation etwas zu tun haben, mit solchen Forderungen zurückhalten. Diese Leute sollen sich bitte um Probleme kümmern, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen!

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