Internetseite zur Zukunft der Gemeinde Schopp
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Schopp und die Verwaltungs- und Gebietsreform

Um was geht es?

Die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd kann in ihrer jetzigen Form nicht bestehen bleiben. Sie hat einen sogenannten „Veränderungsbedarf“. Das hat das Land Rheinland-Pfalz klar gemacht.

Davon ist natürlich dann auch die Gemeinde Schopp betroffen.

Unser aller Zukunft ist betroffen!

Wieso ist das so?

Die Landesregierung hat bereits 2006 angekündigt eine sogenannte Verwaltungs- und Gebietsreform durchführen zu wollen. Die Eckpunkte wurden dann 2009 vorgestellt. Damit soll den Auswirkungen des demographischen Wandels, also der rückgängigen Bevölkerungszahl vor allem in ländlichen Gebieten, begegnet werden. Nach Auffassung der Regierung seien viele Verbandsgemeinden nicht mehr in der Lage ihren Aufgaben nachzukommen, da ihnen schlicht das Geld, bzw. die Einnahmen, fehle.

Weiter führen diese Gedanken dazu, dass kleine Verbandsgemeinden mit wenigen Einwohnern somit finanziell nicht leistungsfähig genug seien. Deswegen sollen diese mit anderen zusammengelegt, also fusioniert, werden. Als Grenze für eine ausreichende Leistungsfähigkeit wurde eine Einwohnerzahl von 12.000 durch ein Gutachten eines Professors der TU Kaiserslautern ermittelt.

Nach diesen Vorgaben wurde ein Gesetz vom Landtag beschlossen.

Da die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd unter 12.000 Einwohner hat, hat sie nach diesem Gesetz „Veränderungsbedarf“ und muss fusionieren.

Welche weiteren Bedingungen gibt es?

Die Landesregierung und das entsprechende Gesetz sehen vor, dass Verbandsgemeinden innerhalb von Landkreisen zusammengelegt werden sollen. Zunächst wurde eine freiwillige Phase für Fusionen eingerichtet, die aber bereits am 30.06.2012 endete. Während dieser Phase haben z.B. die ehem. VGs Otterberg und Otterbach eine freiwillige Fusion vereinbart. Diese freiwilligen Fusionen wurde zum 01.07.2014 durchgeführt.

Durch die Bedingung innerhalb des Landkreises zu fusionieren blieben der VG Kaiserslautern-Süd prinzipiell nur die Partner VG Hochspeyer und VG Landstuhl. Hochspeyer und KL-Süd hätten allerdings kein zusammenhängendes Gebiet gebildet, weshalb im Prinzip lediglich Landstuhl als Partner übrig blieb.

Die VG Hochspeyer wurde mittlerweile (ebenfalls zum 01.07.2014) der VG Enkenbach-Alsenborn zugeordnet. Diese sog. Zwangsfusion von Seiten der Landesregierung bzw. des Landtages wurde von beiden VGs abgelehnt – auch von der Mehrheit der jw. Bevölkerung.

(Nach aktuellen Aussagen des Innenministeriums will die Landesregierung 2015 einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Zwangsfusion der kompletten VGs Landstuhl und KL-Süd vorsieht.)

Gibt es auch Ausnahmen?

Bereits in der Freiwilligkeitsphase, sogar bei einer der ersten Fusionen überhaupt, wurden die Kreisgrenzen nicht eingehalten: Die VG Neumagen-Dhron (Landkreis Bernkastel-Wittlich) löste sich auf: Ihre Ortsgemeinden gliederten sich umliegenden VGs an (die Ortsgemeinden Neumagen-Dhron, Minheim und Piesport in die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und die Ortsgemeinde Trittenheim, in die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße). Interessant ist, dass eine Ortsgemeinde dabei auch den Landkreis wechselte (die VG Schweich liegt nämlich im Landkreis Trier-Saarburg)!

Grundlage für die Zuteilung der einzelnen Ortsgemeinden zu anderen VGs waren Bürgerbefragungen in den jw. Ortsgemeinden. Jede Ortsgemeinde wurde dort angegliedert, wo dies die Mehrheit ihrer Bürger wünschte.

Zum 01.07.2014 wurde auch die Verbandsgemeinde Treis-Karden (an der Mosel) aufgelöst und deren Ortsgemeinden über Kreisgrenzen hinweg anderen VGs zugeteilt.

Darüber hinaus steht die Regierungserklärung von Ministerpräsidenten Malu Dreyer vor dem Landtag am 30.01.2013. Darin sagt sie auch Lösungen über Kreisgrenzen hinweg Unterstützung zu: „Wir wollen auch solche Modelle unterstützen, wo die betroffenen Orts- und Verbandsgemeinden eine sinnvolle Neuordnung über Kreisgrenzen hinweg anstreben [...]. Dabei unterstützen wir die Lösungsvorschläge, die vor Ort mitgetragen werden.“

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