Einige Grundlagen unseres Vergleichs können Sie breits der vorherigen Seite entnehmen und einiges auch den Erläuterungen zu den Gebührensystemen und Einheiten. Hier sei es jedoch nocheinmal speziell für die Beispielrechnung zusammengestellt:
Als Grundlage des Vergleichs dient ein "Beispielgrundstück", das folgende Daten im "Beispielabrechnungsjahr" hat:
- Grundstücksgröße: 500m²
- tatsächlich befestigte und an Kanal angeschlossene Flächen auf den Grundstück: 100m²
- Das Gebäude auf dem Grundstück hat zwei Vollgeschosse, bzw. darf diese lt. Bebauungsplan haben (was ausschlaggebend ist)
- Es wurden im Beispieljahr 120m³ Trinkwasser verbraucht
Die einzelnen Positionen werden wie folgt berechnet.
Grundlage dafür sind (wie schon beschrieben) die Satzungen der VGs und die uns vorliegenden Gebührenbescheide bzw. -abrechnungen für das Abrechnungsjahr 2013 - also das Aktuellste was es gibt.
- Wassergebühr = Wasserverbrauch in m³ x Preis pro m³
(für alle drei VGs
gleich)
- WKB Trinkwasser = (Grundstücksfläche x Geschossflächenzahl) x Preis pro m²
Die Geschossflächenzahl liegt in unserem Beispiel in den VGs KL-Süd und Landstuhl bei 1,2 , in der VG Waldfischbach-Burgalben bei 1,3. Mehr dazu hier.
- Grundgebühr Wasser: Ist ein Festbetrag nach Zählergröße (also max. technisch mögliche Durchflussmenge pro Stunde). Der kleinste Betrag lt. Satzung ist für Einfamilienhäuser
ausschlaggebend, wie uns die vorliegenden Abrechnungen zeigen - daher haben wir diesen jeweils für die Berechnung gewählt.
- WKB Wasserzähler: Ist ein Festbetrag nach Zählergröße (s. "Grundgebühr Wasser")
- Schmutzwassergebühr = (Wasserverbrauch in m³ - 10%) x Preis pro m³
(für alle drei VGs gleich)
- WKB Schmutzwasser = (Grundstücksfläche x Geschossflächenzahl) x Preis pro m²
Die Geschossflächenzahl liegt in unserem Beispiel in den VGs KL-Süd und Landstuhl bei 1,2 , in der VG Waldfischbach-Burgalben bei 1,3. Mehr dazu hier.
- Niederschlagswassergebühr = tatsächl. befestigte und an Kanal angeschlossene
Fläche x Preis pro m²
- WKB Niederschlagswasser=(Grundstücksfläche x Grundflächenzahl) x Preis pro m²
Die Grundflächenzahl wird im Bebauungsplan oder der jw. Satzung der VG festgelegt (mehr dazu auch hier). Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir in allen drei Fällen die Grundflächenzahl 0,6 angesetzt.