Die Antwort ist denkbar einfach: Gar nichts!
Die Filiale bleibt bestehen wie sie ist. Glauben Sie nicht? Dann hier einige Beispiele:
Im Stadtteil Hohenecken gibt es eine Filiale der Kreissparkasse - und das obwohl doch in der Stadt die Stadtsparkasse zuständig wäre! Warum?
Nun, die Filiale bestand schon zu der Zeit, als Hohenecken noch kein Stadtteil war, sondern eigenständige Ortsgemeinde. Daher durfte die Filiale dort auch nach der Eingemeindung in die Stadt KL bleiben - bis heute!
In der Ortsgemeinde Bann gab es doch tatsächlich jahrelang eine Filiale der Stadtsparkasse Landstuhl (als es diese noch gab). Und das obwohl Bann nie zum Stadtgebiet Landstuhls gehört hatte!
Man sieht also, dass die Zugehörigkeit zu einer Gebietskörperschaft nicht automatisch und zwangsläufige Auswirkungen auf die Existenz einer Sparkassenfiliale haben muss.
Es kann natürlich sein, dass wir im Falle eines Kreiswechsels noch eine Filiale der Kreissparkasse Südwestpfalz zusätzlich bekommen würden. Aber das ist ja nichts Schlimmes, sondern belebt höchstens das Geschäft.
Für alle Skeptiker haben wir natürlich bei der Kreissparkasse Kaiserslautern nachgefragt. Die schriftliche Antwort finden Sie in Kürze hier.